Ihr Malermeister Weber

Individuell & Kreativ



    

Beschichtungen nach WHG Gesetz

Sicherheit für sensible Bereiche

Öl, Kraftstoffe, Lösemittel oder Chemikalien dürfen eines auf keinen Fall – ins Grundwasser gelangen.

Überall dort, ganz gleich ob in Innen- oder Außenräumen, wo diese Substanzen im Spiel sind, beugen wir mit Beschichtungen nach §19 I des Wasserhaushaltsgesetzes vor. Wir beschichten Böden, Räume und Auffangwannen. 

Industrieunternehmen, Tankstellen, Werkstätten und viele weitere Gewerbetreibende finden in uns den fähigen Ansprechpartner: Unser Betrieb ist zertifiziert für WHG-Beschichtungsarbeiten. Setzen Sie auf das Know-how und die Sorgfalt des Fachbetriebs!


Unsere WHG-Beschichtungsleistungen:             

  • Neubeschichtungen
  • Sanierungsbeschichtungen